How to sell Escooters in Germnay? (Legally)
To sell Escooters in germany, you need to follow special regulations of street traffic. You can not simply buy a scooter from china and sell it or even ride it on the streets. They should have ABE (Allgemeinebetriebserlaubnis) from Transport authority.
Here you can find the companies that have this permission. You need to be there.
I asked the road transport authority, what do I need to do if I want to import and sell the scooters in Germany. I got following answer.
Sehr geehrter Herr Suthar,
um Typgenehmigungen zu erhalten, muss ein Unternehmen zunächst den Prozess der Anfangsbewertung durchlaufen. Dafür stellt Ihnen das KBA auf seiner Homepage das „Merkblatt zur Anfangsbewertung (MAB)“ zur Verfügung. Sie finden es auch als Anlage 1 anhängend an dieser E-Mail.
Zusammengefasst:
Die folgenden Unterlagen sind in jedem Fall vorzulegen:
- Ein aktueller Ausdruck eines Registrierungsdokumentes (z.B. Handelsregisterauszug) als Nachweis für die Rechtsidentität im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie.
- Ein Nachweis für das installierte QM-System zur Sicherstellung einer gleichbleibenden reihenweisen Fertigung. Dieser Nachweis kann durch eine der folgenden Möglichkeiten erbracht werden:
- Eine Begehung des Unternehmens und anschließende Erstellung einer CoP-Auskunft. Diese kann durch einen Mitarbeiter des KBA oder durch einen unserer externen Partner erfolgen. Eine Aufstellung der externen Partner finden Sie in der Anlage 3 zu dieser Mail. Wenn Sie eine Begehung durch das KBA selbst wünschen, so benötigen wir den Vordruck 5.2 des MAB ausgefüllt.
- Die Vorlage eines geeigneten QM-Zertifikates nach ISO 9001–2008. Es wird anerkannt, wenn es von einer von uns benannten Zertifizierungsstelle erstellt wurde und die beantragten Genehmigungsobjekte enthält. Eine Liste der vom KBA benannten Zertifizierer finden Sie in der Anlage 2 zu dieser Mail. Die genehmigungsrelevanten Anforderungen (GRA) müssen durch eine CoP-Auskunft (erstellt vom Zertifizierer) nachgewiesen werden. Der Nachweis kann über den Vordruck 5.3 des MAB aufgeschoben werden.
- Bei bereits erfolgter positiver Anfangsbewertung durch eine andere Genehmigungsbehörde innerhalb der Europäischen Union durch ein Statement of Compliance (SoC) der entsprechenden Genehmigungsbehörde.
- Den ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck 5.1 des MAB für die Selbstauskunft.
Wenn Sie als Hersteller nicht selbst fertigen, sondern einen Fremdfertiger beauftragen wollen, benötigen wir zusätzlich die Erklärung(en) zur Herstellereigenschaft. Dafür senden Sie uns bitte den ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck 6.1 oder 6.2 des MAB zu.
Sollten Sie einen Bevollmächtigten oder Zustellungsbevollmächtigten wünschen, wäre uns das ebenfalls durch die Vordrucke 8.1 bis 8.4 des MAB anzuzeigen.
Für den Fall, dass eine Gebührenübernahme durch eine andere Stelle als den Genehmigungsinhaber (eingetragen im Vordruck 5.1 des MAB) selbst stattfinden soll, muss dies durch die übernehmende Stelle mit dem Vordruck 8.5 des MAB bestätigt werden..
Alle erforderlichen Vordrucke und Dokumente sind uns im Original per Post zuzusenden.
Nach erfolgreich abgeschlossener Anfangsbewertung erhalten Sie vom KBA eine entsprechende schriftliche Bestätigung. Sie haben dann die Möglichkeit, Typgenehmigungen beim KBA zu beantragen.
Hierzu sollte unbedingt der im MAB enthaltene Vordruck 9.1 “Antrag auf Erteilung einer Typgenehmigung” verwendet werden.
Wir empfehlen Ihnen am elektronischen Dokumentenaustauschsystem E-Typ teilzunehmen. E-Typ ist ein Dokumentenaustausch mittels serverbasiertem System. Vom KBA wird auf Antrag ein Zugriff auf das System E-Typ für die jeweiligen Nutzer (Hersteller, Technische Dienste) eingerichtet. Die Zugangsdaten werden den Teilnehmern anschließend übermittelt.
Die Übertragung der Dateien ist sicher. Der Zugriff erfolgt über das Protokoll HTTPS, d.h. in verschlüsselter Form. Auch das Übersenden von sehr großen Dateien ist möglich. Arbeitet ein Nutzer mit mehreren Partnern (z. B. ein Hersteller mit verschiedenen Technischen Diensten) im Typgenehmigungsverfahren zusammen, wird die Geheimhaltung der Dokumente durch Vergabe entsprechender Berechtigungen sichergestellt.
Um die Teilnahme zu beantragen, ist der Vordruck 9.2 des MAB auszufüllen.
Bei Fragen können Sie sich gerne an die Kolleginnen und Kollegen wenden, wir haben dazu die Servicerufnummer + 49 461 316 2422 und das Servicepostfach 422@kba.de eingerichtet.
Mit freundlichen Grüßen
Kraftfahrt-Bundesamt
Abteilung Typgenehmigung
Sachgebiet 422
24932 Flensburg
Internet: www.kba.de
Attachments:
Hope that saves your research time.
contact me: https://t.me/tejassuthar777
Useful Links:
- https://www.bmvi.de/SharedDocs/EN/Articles/StV/Roadtraffic/light-electric-vehicles-faq.html
- https://www.check24.de/e-scooter-versicherung/
- https://www.gesetze-im-internet.de/ekfv/BJNR075610019.html
- https://www.tuev-hessen.de/fileadmin/tuev/Files_PDFs_and_Co/tuevhessen_E-Scooter_Elektrokleinstfahrzeuge_Kundeninformation_10-2019.pdf